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Stiftung Liber'all
Röschstrasse 18
9006 St. Gallen
+41 (0)71 246 51 34
Behauptung 7:
Eine allgemeine Dienstpflicht ist administrativ nicht zu überblicken!
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Lösungsansatz:
Um die zusätzlich anfallenden Personalkosten auf den Gemeindeverwaltungen möglichst gering zu halten, erfolgt die Verrechnung der Diensttage nach dem Meldeprinzip, liegt also in der Selbstverantwortung jedes Einzelnen. Eine elektronische Dienstkarte, verbunden mit einem entsprechenden persönlichen elektronisch geführten Konto (individuell online einsehbar), erleichtert die Kontrolle und ermöglicht höchste Mobilität des Dienstpflichtigen.
Die Zertifizierung gültiger Arbeitsbereiche für den Gemeinschaftsdienst sowie für die Miliztätigkeit werden in einem zu erarbeitenden Katalog festgehalten.

Die Abgeltung der allgemeinen Dienstpflicht hat in Eigenverantwortung bis spätestens zur Vollendung des 70. Lebensjahres zu erfolgen. Eine Verweigerung der allgemeinen Dienstpflicht ist weiterhin möglich, wird jedoch über ein finanzielles Bonus-Malus-System gesteuert. Für die Verweigerung der Militärdienstpflicht bleibt das bestehende Sanktionssystem in Kraft.

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