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Stiftung Liber'all
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9006 St. Gallen
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Behauptung 7:
Eine allgemeine Dienstpflicht ist administrativ nicht zu überblicken! |
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Lösungsansatz:
Um die zusätzlich anfallenden Personalkosten auf den Gemeindeverwaltungen
möglichst gering zu halten, erfolgt die Verrechnung der Diensttage
nach dem Meldeprinzip, liegt also in der Selbstverantwortung jedes
Einzelnen. Eine elektronische Dienstkarte, verbunden mit einem entsprechenden
persönlichen elektronisch geführten Konto (individuell online
einsehbar), erleichtert die Kontrolle und ermöglicht höchste
Mobilität des Dienstpflichtigen.
Die Zertifizierung gültiger Arbeitsbereiche für den Gemeinschaftsdienst
sowie für die Miliztätigkeit werden in einem zu erarbeitenden
Katalog festgehalten.
Die Abgeltung der allgemeinen Dienstpflicht hat in Eigenverantwortung
bis spätestens zur Vollendung des 70. Lebensjahres zu erfolgen.
Eine Verweigerung der allgemeinen Dienstpflicht ist weiterhin möglich,
wird jedoch über ein finanzielles Bonus-Malus-System gesteuert.
Für die Verweigerung der Militärdienstpflicht bleibt
das bestehende Sanktionssystem in Kraft.
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