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Stiftung Liber'all
Röschstrasse 18
9006 St. Gallen
+41 (0)71 246 51 34
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Die Saldierung des individuellen Dienstleistungssaldos erfolgt mit dem 70. Altersjahr. Nicht erbrachte Dienstleistungen werden finanziell verrechnet (AHV-Abzüge und/oder Zuschläge zur direkten Bundessteuer), wobei ein progressiver, vermögens- und einkommensabhängiger Ansatz zur Verrechnung kommt.

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